
Zustellung eines kurz begründeten Dispositivs: Vorteile, Risiken und Lösungen
Gemäss Art. 239 Abs. 1 lit. b ZPO kann das Gericht seinen Entscheid ohne schriftliche Begründung durch Zustellung des Dispositivs an die Parteien eröffnen. In
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(E. 6.2) Grundsätzlich entfaltet das Urteil nur für den beurteilten Teilbetrag, nicht jedoch bezüglich der Gesamtforderung Rechtskraftwirkung (BGE 125 III 8 E. 3b; aus der
Die Liste der Ausnahmen vom Erfordernis des Schlichtungsverfahrens nach Art. 198 lit. a-h ZPO gilt als abschliessend. Hat das Gericht Frist für eine Klage auf
Hängt die im Prozess zur Anwendung gelangende Verfahrensart von der Zulässigkeit der Widerklage ab, so droht dem Hauptkläger durch die Verfügung, mit welcher das Gericht
Erhebt der Mieter innerhalb der in Art. 273 Abs. 1 und 2 OR vorgeschriebenen Frist eine Klage auf Anfechtung der Kündigung und eine Klage auf
Die in Art. 6 Ziff. 1 EMRK garantierte öffentliche Gerichtsverhandlung stellt ein fundamentales Prinzip dar. Aus dem Anspruch auf eine (publikums-) öffentliche Verhandlung folgt grundsätzlich
(E. 3.3.1) « Auf Antrag sämtlicher Parteien » kann das Schlichtungsverfahren durch eine Mediation ersetzt werden (Art. 213 ZPO). Die Mediation kann auch während des
[Gesuch des Beklagten um Sicherheitsleistung, das einen Monat nach der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege an den Kläger eingereicht wird] Soll die unentgeltliche Rechtspflege die Leistung
[Verfahren vor dem BPatGer – Nach doppeltem Schriftenwechsel und Offenlegung des Fachrichtervotums vorgenommene Patenteinschränkung] Bei einer strikt wörtlichen Auslegung von Art. 229 Abs. 1 ZPO,
(E. 4.3.2) Mehrheitlich wird in der Lehre die Auffassung vertreten, der Entscheid über die Zulassung der Streitverkündungsklage sei eine (qualifizierte, da von Gesetzes wegen der
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