
Verwirkung der Rechtshängigkeit, Verwirkung des materiellrechtlichen Anspruchs und Klageänderung
Erhebt der Mieter innerhalb der in Art. 273 Abs. 1 und 2 OR vorgeschriebenen Frist eine Klage auf Anfechtung der Kündigung und eine Klage auf
Erhebt der Mieter innerhalb der in Art. 273 Abs. 1 und 2 OR vorgeschriebenen Frist eine Klage auf Anfechtung der Kündigung und eine Klage auf
[Vom Beklagten im Schlichtungsverfahren gestelltes widerklägerisches Rechtsbegehren – Erteilung einer Klagebewilligung an beide Parteien – Einreichung der Klage durch den Beklagten beim Gericht am Ort
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